1. Gültigkeit
Sämtliche Leistungen von eats.re werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht.
Für alle Rechtsgeschäfte mit eats.re sind ausschließlich die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote auf eats.re sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per E-Mail. Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich per E-Mail festzuhalten und zu bestätigen.
3. Verbindlichkeit von Bestellungen
Äuftrage an eats.re werden durch eine ausdrückliche, schriftliche, per E-Mail zugesandte Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber für diesen verbindlich. Die Bestätigungs-E-Mail, die bei der Benutzung des Bestell-Formulars versendet wird, ist noch keine Auftragsbestätigung.
4. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
Bei allen von eats.re selbst gestellten Materialien wie z.B. Fotos und Grafiken sind sämtlich Nutzungsrechte für den Umfang des Auftragesn gewährleistet. Es werden nur Materialien verwendet wofür eine Lizenz, oder entsprechendes Nutzungsrecht vorliegt.
Bei gewünschter Verarbeitung von z.B. dem Logo des Auftraggebers, können wir für eventuell verletzte Urheber- und Copyrightrechte des vom Auftraggebers zur Verfügung gestellten Materials nicht haftbar gemacht werden. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt eats.re von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen eats.re stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder von eats.re angenommene Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen eats.re insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von eats.re weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt eats.re, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
eats.re überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und eats.re.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
eats.re hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt eats.re zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern eats.re allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet eats.re stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
eats.re erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Schriftarten) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos, Hintergründe oder Cliparts) könnern allerdings immer wieder von eats.re für die Auftragsbearbeitung verwendet werden, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von eats.re erstellten Grafik ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.
Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden u.a. lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder selbst gemachter Fotos/Grafiken entnommen.. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens eats.re eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber eats.re erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch "exklusives" Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
Die von eats.re erstellten und durch "MUSTER"-Text gekennzeichneten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht eats.re Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.
6. Zahlung
Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von eats.re.
7. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Die Zahlung erfolg vor beginn der arbeiten durch Überweisung auf ein Konto von eats.re, auch Zahlungen per Paypal werden anerkannt.
Für jede auszustellen Mahnung erhebt eats.re für die Bearbeitung einen Pauschalbetrag von € 10,- inkl.. Mehrwertsteuer, eventuelle Auslagen für Porto und sonstige Kosten und Gebühren.
8. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fälig.
9. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
10. Gewährleistung, Mängel
eats.re verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihre überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
Desweiteren verpflichtet sich eats.re bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung, bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen
11. Lieferzeit
Die Lieferzeiten können vom tatsächlichen Lieferdatum abweichen, aufgrund der individuellen und exklusiven Anfertigung unserer Produkte, kann die Entwicklungszeit in Einzelfällen bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. eats.re wird jeweils betroffene Kunden dazu rechtzeitig in Kenntnis setzen. Es sei allerdings vorgemerkt das Lieferzeit Verschiebungen in diesem Rahmen überaus selten vor kommen.
12. Widerrufsrecht
Bei den von eats.re angebotenen Produkten handelt es sich um Individualanfertigungen die speziell nach Kundenwunsch angefertigt werden. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Leistungen, die individuell angefertigt oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden.
13. Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet eats.re bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14. Digitale Daten
eats.re ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Diese Rohdaten bleiben im Besitz von eats.re und werden nicht ausgeliefert. Es besteht kein Anspruch auf diese Rohdaten des Designs seitens des Auftraggebers (d.h. beispielsweise verwendete Bilder, Schriften, Muster o.ä. oder die erstellten PSD oder PNG Dateien).
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
15. Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir die für ihn erstellten Grafiken etc. bei Bedarf als "Referenz" in unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und eats.re um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Stand: Januar 2023)